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UNESCO Naturschutzgebiet Granitz, Rügen

Die Eingriffsregelung ist ein Instrument, das dazu beitragen soll, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu unterlassen und nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die genaue Eingriffsdefinition, Anforderungen an die Kompensationsmaßnahmen und Fragen der Zuständigkeit sind im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Die Bewertung von Eingriffen erfolgt in M-V landesweit einheitlich nach den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“. Für die Bewertung von Straßenbauvorhaben (Bundes- u. Landesstraßen) und für mastenartige Eingriffe wie Antennenträger und Windkraftanlagen gibt es separate Handlungsanleitungen.